Um was geht es eigentlich?
Gemäß dem am 23. Februar 2024 verabschiedeten Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) können die sogenannten Cannabis Social Clubs nun legal bis zu 500 Mitglieder aufnehmen und diesen regelmäßig Cannabis und Haschisch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgeben.
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Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesen Clubs um Vereine, die den Zusatz "e.V." für einen im Vereinsregister eingetragenen Verein führen.

Vereinszweck
Wir, die Mitglieder des EasySmoke Social Clubs, haben diesen Verein mit der Überzeugung, dass der verantwortungsvolle und informative Umgang mit Cannabis als Heilpflanze sowohl auch als Genussmittel einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten kann, gegründet.​
Zweck des Vereins ist ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des gemeinschaftlich angebauten Cannabis durch und an seine Mitglieder, dies beinhaltet auch die Weitergabe von gemeinschaftlich gewonnenem Vermehrungsmaterialien.
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Vereinsziel
Der Verein verfolgt das Ziel, sobald legal möglich, den Zugang zu sicherem, qualitativ hochwertigen und nachhaltig angebautem Cannabis für seine Mitglieder zu gewährleisten. Dies geschicht natürlich im Einklang mit geltenden Gesetzen.
Aufgaben des Vereins
Der Verein und seine Mitglieder engagieren sich für die Entstigmatisierung von Cannabis, betreiben Aufklärungsarbeiten und Infomationsvermittlung um das Bewusstsein und Verständnis für die gesundheitlichen, rechtlichen, ökologischen und sozialen Aspekten der Cannabis-Nutzun zu erhöhen.